Flurförderzeug, Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Nach DGUV V68 darf ein Unternehmer nur Personen mit dem
selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft wurden.
Der Unterricht umfasst;
theoretischer Unterricht mit theoretischer Prüfung.
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, BGV A 1, GGUV V68, Pflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Unfälle und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
Praktischer Teil;
praktische Einweisung mit praktischer Prüfung
- Einweisung in die Geräte
- Abfahrtskontrolle
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen gem. der BGG 925
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Praktische Prüfung
Sie erhalten einen Fahrerausweis und eine Urkunde für Gabelstaplerfahrer.
Des Weiteren bilden wir auch die Ausbildungsstufe 2 an.
Arbeiten im Hochregallager!
Die Jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge nach §4 BGV A1
Bieten wir online an.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerbescheinigung.
Dauer: ca. 2 Stunden
Wir führen diese Schulungen nach Terminvereinbarung auch in Ihrem Betrieb durch.