Nach DGUV V68 darf ein Unternehmer nur Personen mit dem
selbstständigen Führen von Flurförderzeugen (Stapler) beauftragen, die
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen des Staplers ausgebildet sind und geprüft wurden.