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Um einen Kran führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über Kranführer verfügen, die mit Kranen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.

 

Das Bedienen von Kranen erfordert die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) Kranführer, Instandhaltungspersonal. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.


14
Mär
2026

Kran- / Ladekranschein 14.03.2026

14. März 2026 09:00 -16:00
349,-
Kran- / Ladekranschein  14.03.2026
16
Mai
2026

Kran- / Ladekranschein 16.05.2026

16. Mai 2026 09:00 - 16. Mai 2025 16:00
349,-
Kran- / Ladekranschein  16.05.2026

Dieser Termin ist nicht mehr buchbar

24
Okt
2026

Kran- / Ladekranschein 24.10.2026

24. Oktober 2026 09:00 -16:00
349,-
Kran- / Ladekranschein  24.10.2026